Der wichtigste Schritt zuerst:

Die Wertermittlung - Gutachten - Verkehrswertgutachten

Leider gibt es immer noch bei vielen Eigentümern den Irrglauben, dass man einen Wunschpreis erzielen kann. Die Praxis zeigt jedoch immer wieder, dass dies nicht realistisch ist. Häufig liegt der Wunschpreis weit über dem realen Marktpreis. Dies hat dementsprechend nichts mit einer richtigen Wertermittlung zu tun.

Ebenfalls fragen Mitbewerber oftmals Verkäufer; "Ja was hätten Sie denn gerne für einen Preis?", und nehmen dann diesen Preis plus Verhandlungsspielraum als Angebotspreis an.

Was für Konsequenzen verbergen sich möglicherweise dahinter?

„Ist Ihre Immobilie einmal verbrannt, also falsch angepriesen,
wird ein realistischer Verkaufspreis nahezu unmöglich!“

Ich versichere Ihnen, dass der wirkliche Wert einer Immobilie sowie so heraus kommt. Spätestens, wenn vom Kaufinteressenten eine Überprüfung des Verkehrswertes oder des Beleihungswertes seitens seiner Bank erstellt wird. Die Finanzierung des Käufers ist zu guter Letzt das entscheidende Kriterium. Liegt auch noch der Preis 20 - 30.000 € zu hoch wird Ihnen der Kunde spätestens dann vom Haken springen.

Warum soll er für etwas bezahlen, was nicht seinen Wert hat?

Wie würden Sie als Kaufinteressent reagieren?

"Eine realistische Wertermittlung Ihrer Immobilie
ist die Basis zum erfolgreichen Verkauf!"

Durch meine langjährige Tätigkeit (seit 2001) als Immobilienmakler und Sachverständiger, in über 1.500 untersuchten Immobilien im Kleverland, schaffe ich für Sie eine realistische Basis und Entscheidungsgrundlage für einen anstehenden Immobilienverkauf.

Michael Hoenselaar

  • Geschäftsführer - HIS Immobilien GmbH seit 2003.
  • Mitglied im Immobilienverband Deutschland (IVD) seit 2008.
  • Ehrenamtlicher Gutachter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Kleve seit 2010.
  • Geprüfter Immobilienbewerter (Sprengnetter Akademie) seit Juni 2020.

Wer hat einen Nutzen von der Wertermittlung?

  • Immobilieneigentümer als Entscheidungsgrundlage, Verkauf oder Vermietung (ja/nein)
  • Potentielle Käufer, vor einem Beurkundungstermin beim Notar
  • Ehepartner bei einer außergerichtlichen Scheidung (z.B. Zugewinnermittlung)
  • Alle Erbengemeinschaften (Selbstnutzung oder Veräußerung)
  • Erbengemeinschaften zur Feststellung der Erbschaftssteuer (Vorlage fürs Finanzamt)
  • Immobilieneigentümer die Ihre Immobilie an Ihre Kinder übertragen wollen
  • Gerichtlich bestellte Betreuer und Nachlassverwalter (Vorlag beim zuständigen Gericht)

Die Wertermittlung gibt jedem einen Überblick über:

  • Den aktuellen Marktwert seiner Immobilie
  • Die aktuelle Marktlage im Kleverland
  • Mögliche Strategien und Erfolgschancen für eine erfolgreiche Vermittlung (Verkauf/Vermietung)

Unsere Wertermittlungen basieren auf folgende Bewertungsverfahren:

Baugesetzbuch (BauGB) - § 194 Verkehrswert

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

  • Vergleichswertverfahren gemäß § 15
  • Sachwertverfahren gemäß § 16
  • Ertragswertverfahren gemäß §17

Dies sind Bewertungsverfahren die von Architekten, Sachverständigen und Gutachtern aus dem Gutachterausschuss des Kreises Kleve angewandt werden.

Was kostet eine Wertermittlung / Gutachten?

Eine Wertermittlung / Gutachten kann ab einem Preis in Höhe von 450 Euro (inkl. 19 % MwSt)* erstellt werden.

Es handelt sich bei der Wertermittlung um ein "Kurzgutachten" und wird nach den Regeln der Wertermittlungsverordnung berechnet.

Wir stellen Ihnen die Wertermittlung in einem persönlichen Gespräch vor, da es sich nicht um ein ausführliches und selbsterklärendes Gutachten handelt. Kurz und knapp, mit den wesentlichen Inhalten bestückt, erhalten Sie eine eindeutige Aussage über Ihrer Immobilien, nämlich den aktuellen Marktwert.

Diese Wertermittlung (Kurzgutachten) ist nicht zur Weitergabe, gerichtlichen Auseinandersetzungen und sonstigen Rechtsstreitigkeiten bestimmt. Es ist ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt.

*Beispiel: 450 € (inkl. gesetzliche MwSt) bei einem klassischen Einfamilienhaus oder Doppelhaushälfte mit vollständigen Objektunterlagen und ohne großen Besonderheiten wie z.B. Baulasten, Nießbrauch oder Vorkaufsrechte. Sollten höhere Kosten entstehen, werden diese vorab mit dem Auftraggeber besprochen und geklärt.

Übersicht:

  • 450 €* = Ein-/Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte, Baugrundstück, Eigentumswohnung
  • 650 €* = Mehrfamilienhaus, Büro- und Geschäftshaus, Bürogebäude

*Zuzüglich Bewertungen von Besonderheiten wie Baulasten (Abstandsflächen, Wegerecht), Vorkaufsrecht, Nießbrauch, Wohnrecht, Zugewinnausgleich (2 Stichtage). Kosten hierfür werden individuell im Erstgespräch vereinbart.